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Geerbte Immobilie verkaufen: Was die Erbengemeinschaft wissen muss

Juni 2026 · 5 Min. LesezeitErbe
Geerbte Immobilie verkaufen — Erbengemeinschaft

Eine geerbte Liegenschaft ist oft Segen und Last zugleich: emotional aufgeladen, von mehreren Erben geteilt und mit vielen offenen Fragen verbunden. Wer ein paar Grundregeln kennt, verkauft ruhiger, fairer und ohne Streit.

Erst die Erbteilung, dann der Verkauf

Mit dem Tod geht die Immobilie an die Erbengemeinschaft — alle Erben gemeinsam. Verkauft werden kann nur, wenn alle einverstanden sind (Einstimmigkeit). Das ist der häufigste Knackpunkt: Eine Person blockiert, und nichts geht voran. Klären Sie deshalb früh, wer was will.

Drei typische Wege aus der Erbengemeinschaft

  • Gemeinsam verkaufen. Alle ziehen am gleichen Strang, der Erlös wird nach Quote geteilt — der sauberste Weg.
  • Ein Erbe übernimmt. Eine Person zahlt die anderen aus. Dafür braucht es eine faire, neutrale Bewertung als Grundlage.
  • Verkauf an einen Bauträger, der selbst realisiert. Wenn es schnell und unkompliziert gehen soll — ein verbindliches Angebot schafft sofort Klarheit für alle.

Die neutrale Bewertung ist der Schlüssel

Streit entsteht fast immer ums Geld — weil jeder einen anderen Wert im Kopf hat. Eine unabhängige, akkreditierte Bewertung nimmt die Emotion raus und gibt allen die gleiche Zahl. Sie ist die Basis für Auszahlung, Verkauf und auch für die Steuer.

Eine neutrale Zahl auf dem Tisch löst mehr Erbstreit als jedes Gespräch.

Steuern & Fristen nicht vergessen

Beim Verkauf fällt in der Regel die Grundstückgewinnsteuer an — je nach Haltedauer unterschiedlich hoch. Wichtig: Massgebend ist oft der seinerzeitige Erwerbspreis des Erblassers, nicht der Erbschaftszeitpunkt. Lassen Sie das früh prüfen, damit der Nettoerlös keine Überraschung wird.

Unser Tipp

Wir bewerten die Liegenschaft akkreditiert — eine Grundlage, die vor Gericht und Steueramt Bestand hat — und vermarkten sie für die Erbengemeinschaft zum best erzielbaren Preis.

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Starten Sie mit einer kostenlosen, neutralen Einordnung als Grundlage für die ganze Erbengemeinschaft.

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